Eine erfolgreiche Strafverteidigung kann insbesondere bei ausländischen Mandanten nicht isoliert erfolgen. Bestimmte Delikte betreffen ausschließlich Ausländer.
Auch die Unkenntnis der Rechtsordnung des Gastlandes und der innere Kulturkonflikt, in dem sich Ausländer oft befinden, führt zu einer Kollision mit der Rechtsordnung des Gastlandes.
Dieser besondere Umstand bedarf auch im strafrechtlichen Verfahren einer besonderen Berücksichtigung.
Strafrechtliche Verstöße führen bei Ausländern grundsätzlich zur Prüfung der Versagung von beantragten Aufenthaltstiteln oder sogar zur Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen durch die Ausländerbehörde.
Neben der strafrechtlichen Verteidigung vertrete ich Ihre Interessen auch im ausländerrechtlichen Verfahren sowie im Asylverfahren.
Als Teil meiner ethischen und gesellschaftlichen Verantwortung als Rechtsanwältin liegt es mir am Herzen, den geflüchteten Menschen zu helfen und sie auf dem Weg in ein friedliches und menschenwürdiges Leben in Deutschland rechtlich zu unterstützen.
Aus diesem Grunde engagiere ich mich auch ehrenamtlich in der Rechtshilfe für Ausländerinnen und Ausländer München e.V..